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Bahn-Zollabfertigung Hafen Hamburg

Zum 1. Januar 2013 wird in Hamburg der Freihafen aufgehoben.
Um Probleme bei der Umstellung zu vermeiden und sich in die neuen Prozesse einzuarbeiten, gibt es eine offizielle Übergangsphase vom 1. bis 31. Dezember 2012.
Für alle in Hamburg zu löschenden Container (unabhängig des Terminals), die ab dem 1. Dezember ankommen, gilt damit bereits das Seehafenzollrecht, analog zu dem heutigen Prozedere am CTA.
Jeder Container benötigt ab diesem Zeitpunkt eine ATB-Nummer, die IMS zwingend zur Bahnverladung vorliegen muss.
Dieses gilt sowohl bei der Abfertigung zum freien Verkehr als auch bei Eröffnung eines Versandverfahrens (NCTS/T1-Verfahren). Erst nach vollständiger Zollfreigabe, kann eine Bahnverladung stattfinden.

Ab dem 1. Dezember können Container ohne ATB Nummer nicht verladen werden.
Im Export ergeben sich in der zollrelevanten Abfertigung der Container keine Änderungen.

Um eine reibungslose Verladung Ihrer bereits abgefertigten Container auch nach der Übergangsphase zu gewährleisten, möchten wir
Sie bitten, uns weiterhin die ATB Nummern anhand der Reederei Release Order (ATB Aufstellung) zu übermitteln.
Zur Eröffnung eines Folgeversandverfahrens (NCTS- Verfahren) ist die Vorlage der ATB Nummern auch ab 2013 unerlässlich.
Auf folgenden Internetseiten finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:

HPA Hamburg Port Authority

Zoll

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

27.11.2012 15:22:28


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Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt.