Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,im Rahmen der Änderung des Hafensicherheitsgesetzes wird ab dem 01.10.2025 ein neues Verfahren verpflichtend.
Hierfür wurde von „German Ports“ ein Verfahren mit dem Namen „Secure Release Order“ entwickelt, welches zwingend zur Anwendung kommen muss.
Zum einen möchten wir Ihnen hierfür unsere German Ports-ID mitteilen, um Freistellrechte weiterzuleiten bzw. zu übertragen zu können:
German Ports ID: DE286002586000000
Um für alle Beteiligten eine sichere Umstellung zu ermöglichen und zugleich die Resilienz der Importprozesse nachhaltig zu stärken erfolgt die Umstellung stufenweise wie nachstehend angeführt:
-> Ab 1. Oktober 2025:
Start der SRO-Einführung mit den Reedereien.
Für alle weiteren Prozessbeteiligten bleibt übergangsweise ein „Downgrade to PIN" möglich, so dass bis zum 2. November 2025 weiterhin der PIN-basierte Prozess genutzt werden kann.
-> Der Zeitraum bis zum 2. November 2025
wird aktiv für das Onboarding der Beteiligten (Spediteure, Importeure und Transporteure) genutzt.
-> Ab 3. November 2025:
Verbindlicher Start des vollständigen SRO-Prozesses für alle Importbeteiligten zunächst bei zwei kleineren Terminals (je eines in Hamburg und eines in Bremerhaven oder Wilhelmshaven).
-> Ab 17. November 2025:
Schrittweise Inbetriebnahme aller weiteren Terminals. Eine detaillierte Planung, wann welches Terminal in Betrieb genommen wird, folgt in Kürze.
Der beschriebene Einführungsprozess wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erarbeitet und ist auf der Website von German Ports detailliert ersichtlich.
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen ersuchen wir Sie, die verbleibende Zeit aktiv für das Onboarding und die Vorbereitung zu nutzen.
Zum anderen sehen wir uns dazu veranlasst, ab Verladedatum 01.10.2025 einen „Secure Release Order (SRO) – Zuschlag“ in Höhe von 5,00 € je Import-Lastcontainer einzuführen.
Dieser Zuschlag wird verpflichtend zur Kompensation der entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der „German Ports“- Plattform als auch zur Deckung des erhöhten administrativen Aufwands eingeführt.
Der Zuschlag gilt für alle Import-Lastcontainer, die über die deutschen Seehäfen abgewickelt werden.
Für Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner in unserem Hause gerne zur Verfügung.