Auflösung des Freihafens in Hamburg per 01.01.2013
Zum 1. Januar 2013 wird in Hamburg der Freihafen aufgehoben.
Wir wollen Sie hier über die Änderungen im Betriebs- als auch Zollablauf informieren.
Um Probleme bei der Umstellung zu vermeiden und sich in die neuen Prozesse einzuarbeiten, gibt es eine offizielle Übergangsphase vom 1. bis 31. Dezember 2012.
Für alle in Hamburg zu löschenden Container (unabhängig des Terminals), die ab dem 1. Dezember ankommen, gilt damit bereits das Seehafenzollrecht,
analog zu dem heutigen Prozedere am CTA.
Jeder Container benötigt ab diesem Zeitpunkt eine ATB-Nummer, die IMS zwingend zur Bahnverladung vorliegen muss.
Dieses gilt sowohl bei der Abfertigung zum freien Verkehr als auch bei Eröffnung eines Versandverfahrens (NCTS/T1-Verfahren).
Erst nach vollständiger Zollfreigabe, kann eine Bahnverladung stattfinden.
Ab dem 1. Dezember können Container ohne ATB Nummer nicht verladen werden.
Im Export ergeben sich in der zollrelevanten Abfertigung der Container keine Änderungen.
Um eine reibungslose Verladung Ihrer bereits abgefertigten Container auch nach der Übergangsphase zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten,
uns weiterhin die ATB Nummern anhand der Reederei Release Order (ATB Aufstellung) zu übermitteln.
Zur Eröffnung eines Folgeversandverfahrens (NCTS- Verfahren)
ist die Vorlage der ATB Nummern auch ab 2013 unerlässlich.
Für den reibungslosen Ablauf im Import benötigen wir auf jeden Fall die ATB-Auflistung, die Sie von der Reederei bekommen können.
Dies ist, speziell für Sammelcontainer, notwendig, da die Auflistung als Grundlage für die NCTS-Eingabe dient.
Downloads und Link
Zollabwicklung 2013+ - Konzept
Atlas - Änderungen
Zollinfo - Bahn
Schreiben der HPA
Zollprozesse Bahn 2013
HPA Hamburg Port Authority
Zoll
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
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